Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Kinder schützen - Familien fördern

Ämter-Hürdenlauf nach der Geburt

Standesamt

zuständig ist das Standesamt, in dessen Bereich das Baby zur Welt gekommen ist. Erforderlich sind die Geburtsbescheinigung der Klinik und das Familienstammbuch. Sind die Eltern nicht verheiratet, braucht der Vater (oder eine andere Person) eine Vollmacht, die Geburtsurkunde und den Personalausweis der Mutter.
Info: Wird in Darmstadt auch manchmal als Service von der Klinik angeboten, da man sich innerhalb einer bestimmten Frist nach der Geburt beim Standesamt melden muss.
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Versicherungen

ist die Mutter gesetzlich krankenversichert, braucht die Kasse eine Fotokopie der Geburtsurkunde. Ist die Mutter Hausfrau und bei ihrem Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert, ist das Kind automatisch und ohne zusätzliche Kosten mit in der Familienversicherung. Bei Privatversicherungen muss ein Extra-Vertrag für das Kind abgeschlossen werden. Alle anderen Versicherungen der Familie (Haftpflicht, Unfall, auch Auto -ggf. wird der Tarif mit Kind nämlich billiger- etc.) sollten über die Ankunft des Kindes informiert werden.
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Arbeitgeber des Vaters

Väter sollten ihren Arbeitgeber über die Geburt informieren, im Allgemeinen besteht Anspruch auf Sonderurlaub. Vom Arbeitgeber die Steuerkarte geben lassen und beim Finanzamt das Kind eintragen lassen.
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Elternzeit

Wichtige Informationen:
  • Voraussetzungen zur Inanspruchnahme
  • Dauer der Elternzeit
  • Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber
  • Übertragung von Elternzeit auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr
  • Teilzeittätigkeit und Elternzeit
  • Beendigung oder Verlängerung
  • Beratung
  • Kündigung ung Kündigungsschutz
  • Aufsichtsbehörden
  • Urlaubsregelung
  • Hinweise zur Sozialversicherung
  • Kostenlose Broschüren
  • Landeserziehungsgeld
0180/1 90 70 50 (aktuelle Telefonkosten siehe Internetseite)
Fax0308/ 55 54 40
Internet www.bmfsfj.de
e-mailinfo@bmfsfjservice.de
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Kindergeldzuschlag

Familienkasse des Arbeitsamtes (für Eltern, die wegen zu geringem Einkommen den Kinderfreibetrag für ihr Kind nicht oder nicht voll ausschöpfen können).
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Kinderfreibetrag

Lohnkartenstelle der Gemeinde oder Finanzamt. Für die Eintragung des Kindes: Lohnsteuerkarte und Geburtsurkunde vorlegen.
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Verdienstausfall

bei Erkrankung des Kindes - Information über die Krankenkasse
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Hürdensprung

Informationen zum Elterngeld

Informationen zum neuen Elterngeld, z. B. Elterngeldrechner, erhält man beim Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend. Dort ist auch ein Download von Broschüren zum Thema "Elterngeld und Elternzeit" möglich.

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