| zuständig ist das Standesamt, in dessen Bereich das Baby zur Welt gekommen ist. Erforderlich sind die Geburtsbescheinigung der Klinik und das Familienstammbuch. Sind die Eltern nicht verheiratet, braucht der Vater (oder eine andere Person) eine Vollmacht, die Geburtsurkunde und den Personalausweis der Mutter. Info: Wird in Darmstadt auch manchmal als Service von der Klinik angeboten, da man sich innerhalb einer bestimmten Frist nach der Geburt beim Standesamt melden muss. | ||
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| ist die Mutter gesetzlich krankenversichert, braucht die Kasse eine Fotokopie der Geburtsurkunde. Ist die Mutter Hausfrau und bei ihrem Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert, ist das Kind automatisch und ohne zusätzliche Kosten mit in der Familienversicherung. Bei Privatversicherungen muss ein Extra-Vertrag für das Kind abgeschlossen werden. Alle anderen Versicherungen der Familie (Haftpflicht, Unfall, auch Auto -ggf. wird der Tarif mit Kind nämlich billiger- etc.) sollten über die Ankunft des Kindes informiert werden. | ||
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| Väter sollten ihren Arbeitgeber über die Geburt informieren, im Allgemeinen besteht Anspruch auf Sonderurlaub. Vom Arbeitgeber die Steuerkarte geben lassen und beim Finanzamt das Kind eintragen lassen. | ||
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Wichtige Informationen:
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| 0180/1 90 70 50 (aktuelle Telefonkosten siehe Internetseite) | ||
| Fax | 0308/ 55 54 40 | |
| Internet | www.bmfsfj.de | |
| info@bmfsfjservice.de | ||
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| Familienkasse des Arbeitsamtes (für Eltern, die wegen zu geringem Einkommen den Kinderfreibetrag für ihr Kind nicht oder nicht voll ausschöpfen können). | ||
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| Lohnkartenstelle der Gemeinde oder Finanzamt. Für die Eintragung des Kindes: Lohnsteuerkarte und Geburtsurkunde vorlegen. | ||
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| bei Erkrankung des Kindes - Information über die Krankenkasse | ||
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Informationen zum neuen Elterngeld, z. B. Elterngeldrechner, erhält man beim Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend. Dort ist auch ein Download von Broschüren zum Thema "Elterngeld und Elternzeit" möglich.
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