| Arbeitgeber: Schwangerschaft melden unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft, da es spezielle Arbeitsplatzschutzbestimmungen für Schwangere gibt sowie einen Kündigungsschutz. Besonderheiten während einer Probezeit beim staatlichen Aufsichtsamt erfragen. Hebamme für ambulante Entbindung und Hausgeburt: sehr früh, ab der 6.-8. Woche (kein Witz!!), denn diese Hebammen sind sehr gefragt und früh ausgebucht! Hebammennachsorge: Hebamme ca. 3 Monate vor Geburtstermin, eher früher, aussuchen. Geburtsvorbereitungskurs: Anmeldung in der Regel ab dem 4. Monat. Geburtsklinik: Kreißsaalbesichtigung ab dem 5. Monat, spätestens 8 Wochen vor der Geburt. Kinderarzt/Kinderklinik: evtl. vor der Geburt aussuchen, besonders bei ambulanter Entbindung (Hausbesuch zur U 2). Mutter-Kind-Stiftung: Informationen über finanzielle Hilfen beim Sozialamt und Gesundheitsamt sowie bei den caritativen Verbänden (z.B. Diakonisches Werk, Caritas, Arbeiterwohlfahrt sowie bei der pro familia) Mutterschaftsgeld: Krankenkasse - Zeugnis von Arzt oder Hebamme über voraussichtlichen Geburtstermin vorlegen (darf frühesten 7 Wochen vor Geburtstermin ausgestellt worden sein). Die Krankenkassen zahlen einen Zuschuss zum (gekürzten) Gehalt berufstätiger Frauen in der sogenannten Mutterschaftsfrist sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Elterngeld wird beim Versorgungsamt beantragt. www.familien-willkommen.de Infos für Darmstädter Kinder, Eltern und Facheinrichtungen | ||
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