| Am 01.01.2002 ist das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden Rechte und Schutzmöglichkeiten der Opfer häuslicher Gewalt gestärkt und die Täter zur Verantwortung gezogen. Mit dem neuen Gesetz ist es möglich, Maßnahmen beim Amtsgericht zu beantragen. Das Gericht kann den Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung weisen. Das ist auch dann - für einen begrenzten Zeitraum - möglich, wenn er der Mieter oder Eigentümer ist. | |||
Gewalt gegen Frauen hat sehr unterschiedliche Facetten. Sie müssen es nicht dulden, wenn Ihr Partner Sie oder Ihre Kinder
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Das Gesetz bietet auch außerhalb der Wohnung Schutz. So kann das Gericht dem Partner verbieten:
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| Fachberatungsstelle "Frauenräume", Darmstadt Frauenhaus Darmstadt Beratungsstelle des Frauenhauses, Landkreis Darmstadt-Dieburg Frauenhaus Landkreis Darmstadt-Dieburg | ||
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Die Texte auf dieser Seite stammen aus dem Faltblatt der Frauenhauskoordinierung e.V. Frankfurt/Main ”Nehmen Sie sich das Recht auf ein Leben ohne Angst, Bedrohung und Gewalt”. Wir danken für die Genehmigung, hier Auszüge zu veröffentlichen!
Die Informationsbroschüre “Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt” der Bundesregierung können Sie kostenlos online bestellen.
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