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| Adresse | Niersteiner Straße 3 64295 Darmstadt | |||
| Telefon | Sämtliche Termine aller Beratungsangebote können unter folgender Telefonnummer erfragt werden: | |||
| Internet | ||||
| Einschulung: Untersuchung und Beratung Bei der Einschulungsuntersuchung haben Sie die Möglichkeit, über alle wichtigen Bereiche der gesundheitlichen Entwicklung Ihres Kindes und über mögliche Fördermaßnahmen mit dem/der Schularzt/ärztin zu sprechen. Das Vorsorgeuntersuchungsheft, das Impfbuch, ggf. auch wichtige Arztberichte sowie der von Ihnen ausgefüllte Fragebogen helfen uns dabei, eine Einschulungsempfehlung zu erstellen. Besonderheiten Ihres Kindes werden berücksichtigt und ggf. eine gezielte Förderung empfohlen. Das altersgemäß entwickelte Kind wird in der Regel die 1. Grundschulklasse besuchen. Auch Kinder, die bis zum 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden, können eingeschult werden, wenn ihre soziale, geistige, körperliche und emotionale Entwicklung dies erlaubt. Kinder, die mehr Zeit benötigen, um ihre Schulfähigkeit auszubilden, sollten zunächst in einer Vorklasse eine Entwicklungsförderung erhalten. Eltern behinderter Kinder werden individuell beraten, z.B. über die Integrationsmöglichkeiten in die Regelschule. Schulärztliche Untersuchungen in den Schulen haben zum Ziel, Gesundheitsstörungen rechtzeitig zu erkennen. Beispiele: Auffälligkeiten des Stütz- und Bewegungsapparates, Entwicklungsverzögerungen in den Bereichen Motorik, Sprache, Konzentration und Wahrnehmung, Seh- und Hörstörungen, die sich still einstellen und dem Schüler unbemerkt das Lernen erschweren können. | ||
| Einschulungsuntersuchung Untersuchung in der 4. Klasse Regelmäßige schulärztliche Betreuung für Kinder in Sonderschulen und Vorklassen Jugendärztliche Beratung in den Kindergärten Elternbriefe Die schulärztliche Untersuchung wird der Schule und den Eltern rechtzeitig angekündigt. Eltern können gesundheitliche Auffälligkeiten und andere Probleme ihrer Kinder vertraulich auf einem Fragebogen angeben. Auffällige Befunde teilen wir den Eltern in einem Brief für den betreuenden Arzt mit, der die weitere Behandlung veranlassen wird. | ||
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