Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Gesundheitsamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg

Mädchen mit großer Brille, weißem Kittel und Stethoskop spielt Ärztin
Foto: ©iStockfoto.com / peopleimages

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes bietet für Eltern und Erziehungsberechtigte einen umfassenden Untersuchungs- und Sprechstundenservice. Informationen rund um die Themen Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen werden ebenso bereit gestellt wie nützliche Hinweise zu Problemen und Fragen des Familien- und Erziehungsalltags. Die Angebote im Einzelnen:

  • altersübergreifende Beratung zu allgemeinen Gesundheitsfragen
  • Ernährungsberatung
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Beratung
  • Integrationen in Kindertagesstätten
  • Schulärztliche Untersuchungen
  • Untersuchungen von erstmals schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus anderen Staaten
  • Schulsportattestate
  • Untersuchungen bei schulvermeidendem Verhalten
Adresse

Gesundheitsamt Darmstadt
Niersteiner Straße 3
64295 Darmstadt

Telefon

Die Termine aller Beratungsangebote können unter folgender Telefonnummer erfragt werden:
06151/ 33 09-0

Internet

www.gesundheitsamt-dadi.de

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Einschulungsuntersuchung

Gesundheitsamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg

Die Einschulungsuntersuchung ist die einzige Vorsorgeuntersuchung, die alle Bevölkerungsgruppen und alle Kinder einer Jahrgangsstufe erreicht. Ziel ist es, Gesundheitsstörungen und Entwicklungsauffälligkeiten rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln, z.B.:

  • Entwicklungsverzögerungen in den Bereichen Motorik, Sprache, Konzentration, Wahrnehmung
  • Seh- und Hörstörungen
  • Auffälligkeiten der inneren Organe und des Stütz- und Bewegungsapparates

Bei der Einschulungsuntersuchung des kinder- und jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes erhalten Eltern die Möglichkeit, über alle wichtigen Bereiche der gesundheitlichen Entwicklung ihrer Kinder und über mögliche Fördermaßnahmen mit der/dem Schulärztin/-arzt zu sprechen. Zur Untersuchung sind das Vorsorgeuntersuchungsheft, das Impfbuch, ggf. auch wichtige Arztberichte mitzubringen. Besonderheiten des Kindes werden selbstverständlich berücksichtigt und ggf. eine gezielte Förderung empfohlen.

Der Einschulungsempfehlung liegen folgende Kriterien zugrunde:

  • Das altersgemäß entwickelte Kind wird in der Regel die 1. Grundschulklasse besuchen.
  • Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden.
  • Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung durch den Schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden.
  • Schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder, können ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie werden - wenn möglich - in die Vorklasse aufgenommen und dort in ihrer weiteren Entwicklung gefördert.
  • Eltern behinderter Kinder werden individuell beraten, z.B. über Förder- und Integrationsmöglichkeiten in der Regelschule.

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Schulärztliche Untersuchungen

Gesundheitsamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst Darmstadt bietet folgende schulärztlichen Untersuchungen an:

  • Einschulungsuntersuchungen (obligatorisch) und schulärztliche Betreuung der Vorklassenkinder
  • Untersuchungen von erstmals schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus anderen Staaten (sog. "Seiteneinsteigenden-Untersuchungen")
  • Untersuchungen zur Schulsportfähigkeit
  • Untersuchungen zur Teilhabe-Unterstützung in Kindertagesstätten
  • Untersuchungen in der 4. Klasse (freiwillig)
  • Untersuchungen bei schulvermeidendem Verhalten bzw. Schulfähigkeitszeugnisse
  • Infobriefe für Jugendliche der 7. Klassen
  • Regelmäßige schulärztliche Betreuung für Kinder in Förderschulen

Eine anstehende schulärztliche Untersuchung wird der Schule und den Eltern rechtzeitig über Elternbriefe angekündigt. Die Eltern haben die Möglichkeit, gesundheitliche Auffälligkeiten und andere Probleme ihrer Kinder vertraulich auf einem Fragebogen anzugeben. Auffällige Befunde werden den Eltern in einem Brief für den betreuenden Arzt mitgeteilt, der dann die weitere Behandlung veranlasst.

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