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Am 01.01. 2002 ist das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden Rechte und Schutzmöglichkeiten der Opfer häuslicher Gewalt gestärkt und die Täter zur Verantwortung gezogen.
Mit dem neuen Gesetz ist es möglich, Maßnahmen beim Amtsgericht zu beantragen.
Das Gericht kann den Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung weisen.
Das ist auch dann - für einen begrenzten Zeitraum - möglich, wenn er der Mieter oder Eigentümer ist.
Die Texte auf dieser Seite stammen aus dem Faltblatt der Frauenhauskoordinierung e.V. Frankfurt/Main ”Nehmen Sie sich das Recht auf ein Leben ohne Angst, Bedrohung und Gewalt”. Wir danken für die Genehmigung, hier Auszüge zu veröffentlichen!
Die Informationsbroschüre “Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt” der Bundesregierung können Sie kostenlos online bestellen.