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Foto: iStockfoto.com/fizkes |
Seit 2002 stärkt das Gewaltschutzgesetz die Rechte von Menschen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Betroffene können beim Amtsgericht Schutzmaßnahmen beantragen. Dazu kann gehören, dass die gewalttätige Person die gemeinsame Wohnung verlassen muss – auch dann, wenn sie Mieterin oder Eigentümerin ist. Der Schutz gilt für einen festgelegten Zeitraum und kann bei Bedarf verlängert werden.
Die Texte auf dieser Seite stammen aus dem Faltblatt der Frauenhauskoordinierung e.V. Frankfurt/Main ”Nehmen Sie sich das Recht auf ein Leben ohne Angst, Bedrohung und Gewalt”. Wir danken für die Genehmigung, hier Auszüge zu veröffentlichen!
Die Informationsbroschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“ der Bundesregierung können Sie hier als PDF herunterladen.