Bild: Edith Steffens |
Kinder bedeuten eine Bereicherung für unser Leben. Doch Familienzuwachs kostet auch Geld, denn Familien haben mehr Ausgaben. Häufig fällt außerdem ein Teil des Einkommens weg, wenn Mütter oder Väter Zeiten der Erwerbsarbeit zugunsten von Familienarbeit reduzieren. Alleinerziehende sind meist besonders belastet. Unterstützungsangebote von öffentlichen Trägern können helfen, besser auszukommen. Darüber hinaus bieten günstige Einkaufsmöglichkeiten, z.B. Second-Hand-Shops, Flohmärkte, Tauschbörsen o. ä. die Chance, Geld zu sparen.
Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie zu diesen Themen Informationen.
In der Schwangerschaft und den ersten Lebensmonaten des Kindes erhalten junge Familien zahlreiche staatliche Leistungen und Unterstützungsangebote. Über die genauen Regelungen, Antragsberechtigungen und den Umfang der verschiedenen Förderungen können Sie sich im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder im FamilienAtlas, dem Portal für Familien in Hessen informieren.
www.familienportal.de | www.familienatlas.de
Die Ämter für Versorgung und Soziales sind für diese Leistungen zuständig. Für Hessen finden Sie den/die jeweilige/n Ansprechpartner/-in vor Ort und weitere Informationen über unten stehenden Link.
Die Stiftung hilft schwangeren Frauen in persönlicher Notlage unbürokratisch bei der Anschaffung der Erstausstattung fürs Baby, der Weiterführung des Haushalts, bei der Wohnungseinrichtung sowie bei der Betreuung des Kindes. Anträge auf Gelder aus der Stiftung werden bei den Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gestellt.
Schwangerenberatungsstellen
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Mutterschaftsleistungen sollen helfen, dass Einkommen in der Schwangerschaft und den damit verbundenen Schutzfristen sowie nach der Geburt zu sichern. Zu diesen Leistungen gehören der Mutterschutzlohn, das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen bzw. des Bundesamtes für Soziale Sicherung sowie der Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Der Anspruch auf diese Leistungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der Arbeitssituation oder der Krankenversicherung. Antworten auf individuelle Fragen zu diesem Thema gibt das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier können auch Beratungsstellen vor Ort gesucht werden.
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Väter und Mütter, die ihr Kind in den ersten Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten, wobei sich die Eltern untereinander aufteilen können, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Ausführliche Informationen gibt das Familienportal des Bundesfamilienministeriums, wo man auch das persönliche Elterngeld mithilfe eines Elterngeldrechners berechnen kann.
Informationen |
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Antragstellung - Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt
Anträge auf Elterngeld werden bei der Elterngeldstelle im Versorgungsamt gestellt. Zudem informiert die Stelle - nach vorheriger Terminabsprache - zu allen Fragen rund um diese Leistung.
Adresse | Schottener Weg 3 (am Messplatz) |
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Telefon | 06151/ 7 38-0 |
Internet | |
Neben der allgemeinen, kostenfreien Schwangerschaftsberatung bietet pro familia eine detaillierte, spezifische Beratung zu Elterngeld und Elternzeit, welche inhaltlich über die allgemeinen Informationen zum Thema Elterngeld- und Elternzeit hinaus geht und daher kostenpflichtig ist. pro familia berät zu den verschiedenen Optionen, die das Bundeselterngeld-Gesetz (BEEG) bietet und erarbeitet mit den Eltern, welche davon am besten zur jeweiligen individuellen Lebenslage passt. Auch weitergehende Fragen können besprochen werden, z.B. zu Berechnungsgrundlagen des Elterngeldes, Auswirkungen von Lohnersatzleistungen oder Teilzeitarbeit, Wiedereinstieg in den Beruf oder die weitere Familienplanung.
HINWEIS:
Keine rechtliche Beratung - alle Angaben ohne Gewähr!
pro familia darf keine Anträge ausfüllen, es können aber bereits ausgefüllte Anträge besprochen und auf Richtigkeit überprüft werden.
Interessierte bitte bei der Terminvereinbarung mit pro familia den Beratungswunsch mitteilen. Sie erhalten dann weitere Informationen.
Zuständige Stelle für Kindergeld und Kinderzuschlag ist die Familienkasse der lokalen Agentur für Arbeit. Sie informiert und nimmt Anträge entgegen. Die entsprechenden Antragsformulare und Merkblätter können in verschiedenen Sprachen über unten stehenden Link heruntergeladen werden.
Adresse | Agentur für Arbeit |
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Telefon | 0800/ 4 55 55 30 |
Internet |
Foto: ©iStockfoto.com / alfexe |
Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für Alleinerziehende und dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, falls der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder nicht zahlen kann. In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt.
Adresse | Wissenschaftsstadt Darmstadt |
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Internet |
Arbeitslosengeld erhalten alle, die mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren und weiterhin in der Lage sind, mindestens 15 Stunden in der Woche, einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Unter die versicherungspflichtige Zeit fallen auch eine freiwillig gezahlte Arbeitslosenversicherung, Kindererziehungszeiten (bei Kindern unter drei Jahren), Krankengeld, Wehrdienst, Bundes- und Jugendfreiwilligendienst. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem letzten, durchschnittlichen Arbeitsentgelt. Wie lange Arbeitslosengeld gezahlt wird, ist zum einen von der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und zum anderen vom Alter des Antragstellenden abhängig. Genaue Informationen sind bei der Agentur für Arbeit zu erhalten.
Onlinetool zur Selbstberechnung des Arbeitslosengeldes:
www.arbeitsagentur.de
Bürgergeld erhalten hilfebedürftige, erwerbsfähige Menschen, die entweder aktuell keine Arbeit haben oder mit ihrer Arbeit nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt, auch mit den vorrangigen Leistungen Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag zu decken. Das Bürgergeld-Gesetz zielt darauf ab, die Leistungsempfänger*innen nicht nur in Jobs zu vermitteln sondern auch in Aus- und Weiterbildungen zu investieren, damit Arbeitssuchende beruflich besser aufgestellt sind. Genaue Informationen und Anträge zum Bürgergeld sind beim Jobcenter zu erhalten.
Sozialhilfe umfasst existenzsichernde Leistungen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII für Menschen, die nicht erwerbsfähig und nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Zuständige Stelle ist das Amt für Soziales und Prävention.
Adresse | Amt für Soziales und Prävention |
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Internet | |
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, kann ein Rechtsanspruch auf Wohngeld - für Mietende als Mietzuschuss, für Wohnungs- oder Hauseigentümer*innen als Lastenzuschuss - bestehen. Hilfe bekommt man im Amt für Wohnungswesen in der Abteilung Wohngeld.
Adresse | Amt für Wohnungswesen |
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Telefon | 06151/ 13-27 36 |
Internet |
Foto: ©iStockfoto.com / Chayantorn |
In Hessen ist die Betreuung eines Kindes im Kindergarten (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr) bis zu 30 Stunden in der Woche kostenfrei. Für die darüber hinaus gehenden Betreuungskosten in Kindergärten sowie für die Kosten von Krippen, Tagespflege oder Schulkindbetreuung/Hort müssen die Eltern aufkommen.
Für Eltern mit geringem Einkommen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Kostenermäßigung oder Freistellung.
Die Teilhabecard ermöglicht Darmstädterinnen und Darmstädtern mit geringem Einkommen (Einzelpersonen, kinderreiche Familien, Seniorinnen und Senioren) die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.
Sie gewährt Preisnachlässe und kostenfreien Eintritt in zahlreiche kulturelle Einrichtungen sowie zu Freizeitangeboten in Darmstadt und damit Zugang zu Kino, Theater, Konzerten, Kursangeboten, Schwimmbädern und Zoo Vivarium.
Erhältlich ist die Teilhabecard ganz unbürokratisch (je nach persönlicher Voraussetzung) an verschiedenen Stellen.
Foto: ©iStockfoto.com / Olga Demina |
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Leistungsangebot für sozial schwache Familien, die nicht über die Mittel verfügen, ihren Kindern den Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Mit diesem Angebot erhalten Kinder und Jugendliche spezielle Förderung z.B. für Schulmaterialen, Schülerbeförderung, ergänzende Lernförderung, Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagsverpflegung, Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein.
Familien werden an verschiedenen Stellen durch Steuererleichterungen unterstützt. So gibt es z.B. Kinderbetreuungskosten, steuerliche Freibeträge, einen Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende, Steuererleichterungen für behinderte Kinder usw. Es lohnt sich, sich kundig zu machen und das Finanzamt darauf anzusprechen.
Adresse | Finanzamt Darmstadt |
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Telefon | 06151/ 102-0 |
Internet | |
Weitere Infos |
Informationen zur finanziellen Unterstützung und Angeboten finden zugewanderte Familien beim Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier können zu verschiedenen Anliegen auch Beratungs- und Anlaufstellen vor Ort recherchiert werden.
Second-Hand-Shops und Schnäppchentipps finden Sie über folgenden Link!
Die Darmstädter Sozialhilfegruppe setzt sich für die Rechte von Menschen ohne ausreichendes Einkommen ein, leistet kostenlose Beratung und bietet "Hilfe zur Selbsthilfe" an.