Der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie Hessen e.V. ist eine Selbsthilfeorganisation, in der sich Betroffene und Fachleute zusammengeschlossen haben, um Kindern mit Legasthenie oder Dyskalkulie zu helfen. Durch den engen Kontakt zu Fachpersonen verschiedener Disziplinen wird für jedes betroffene Kind eine spezifische Förderung erarbeitet.
Auf der Homepage des Landesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie Hessen e.V. erhalten Sie zahlreiche Informationen, z.B. zu Beratungsmöglichkeiten, auch die Seite des Bundesverbandes bietet umfassende Informationen.
Landesverband: www.LVL-hessen.de
Bundesverband: www.bvl-legasthenie.de
Erste Anlaufstelle für Eltern, die bei ihren Kindern Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Rechnen feststellen, ist immer die Schule. Aufgrund der Kenntnis des Lernstandes der Klasse ist es der Lehrkraft meist möglich, eine erste fundierte Einschätzung zu geben. Sieht auch die Lehrkraft, dass ein Kind typische Symptome einer Lesestörung/Rechtschreibstörung und/oder Rechenstörung zeigt, so können erste Schritte mit der Schule besprochen werden. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler sollte ein individueller Förderplan erarbeitet.
Ausführliche Informationen dazu:
www.kultusministerium.hessen.de/Broschüre
www.bvl-legasthenie.de
Infoplattform LONDI
Auf der Plattform LONDI, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird, finden Eltern abgesicherte Informationen über Lernstörungen und ein Elterncoaching zum Umgang damit. Auch Lehrkräfte unterstützt das LONDI-Hilfssystem bei der Feststellung von Lernschwierigkeiten als auch bei der Auswahl individuell geeigneter Diagnostikverfahren und Förderprogramme.
Die Diagnose Legasthenie oder Dyskalkulie wird bei Kindern und Jugendlichen durch Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder von Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen/ -therapeuten gestellt.
Spätestens wenn die individuelle Förderung in der Schule keine Besserung zeigt, sollte eine ausführliche standardisierte Diagnostik nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation "ICD-10" durchgeführt werden. Damit zusammenmhängend wird die Frage geklärt, ob eine Lernthterapie notwenig ist.
Nur mit einer solchen Diagnose kann unter bestimmten Voraussetzungen versucht werden, eine Übernahme der außerschulischen Therapiekosten beim Jugendamt zu beantragen. In einigen Fällen ist eine solche Diagnose auch für die Schule erforderlich, damit das Kind beispielsweise einen Nachteilsausgleich erhält. Die Kosten für die diagnostische Untersuchung werden von der Krankenkasse übernommen.
Der Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie e.V bietet ausführliche Informationen zum diagnostischen Verfahren:
www.bvl-legasthenie.de
Auf der Seite des Bundesverbands Legasthenie und Dyskalkulie BVL können Sie nach einer qualifizierten Therapeutin/einem Therapeuten suchen. Über unten folgenden Link sind alle nach BVL-Standard ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten für die Bereiche Lese-Rechtschreibstörung und Rechenstörung geordnet nach Postleitzahlen zu finden.
Die Kosten für eine Therapie müssen Betroffene in der Regel selbst tragen. Die Krankenkassen tragen die Kosten einer Lerntherapie nicht, sondern lediglich für die Behandlung körperlicher oder psychischer Erkrankungen, die Folge der Legasthenie oder Dyskalkulie sein können. Nur in bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit für eine sogenannte "Eingliederungshilfe".
Informationen zu Lerntherapie sowie zur Suche zertifizierter Lerntherapeutinnen und -therapeuten finden Sie auf unserer Seite Lerntherapie.