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Bild: clipdealer |
In der Osteopathie wird der Mensch in seiner Gesamtheit betrachtet. Sie widmet sich Erkennen und Behandeln von Funktions- und Bewegungsstörungen mit dem Ziel, die Ursachen von Beschwerden aufzuspüren und zu therapieren. Diagnose und Therapie erfolgen ausschließlich mit den Händen. Der/die Osteopath/-in ertastet Bewegungseinschränkungen und Spannungen, die er mit speziell für die Osteopathie entwickelten Techniken behandelt.
In Deutschland sind weder der Beruf des Osteopathen noch dessen Ausbildung staatlich geregelt (außer in Hessen durch die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung WPO Osteo). Zudem gilt die Osteopathie als Medizin und darf daher nur von Ärztinnen/Ärzten oder Heilpraktikerinnen/-praktikern ausgeübt werden. Aufgrund der fehlenden staatlichen Regelung, betreibt der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. Qualitätssicherung im Interesse der Patienten.
Quelle: www.osteopathie.de/geschichte
Die Kosten für Osteopathiebehandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen teilweise erstattet. Individuelle Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse sowie bei den jeweiligen Osteopathinnen/Osteopathen.
Auf der Internetseite des Deutschen Osteopathieverbandes finden sich zahlreiche Informationen zum Thema Osteopathie, u.a. zur Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen, sowie eine Therapeutenliste, in der überregional und lokal gesucht werden kann. Die Liste verzeichnet nur Osteopathen/-innen, die über eine abgeschlossene medizinische Berufsausbildung als Ärztin/Arzt, Physiotherapeut/-in oder Heilpraktiker/-in und über eine 4-jährige berufsbegleitende osteopathische Ausbildung verfügen. Mithilfe der Suchfunktion können Sie sich qualitätsgeprüfte Osteopathen/Osteopathinnen in Darmstadt oder an jeden beliebigen anderen Ort anzeigen lassen.
Sehr hilfreich: Die Suchergebnisse lassen sich als pdf-Liste downloaden und so leicht speichern und ausdrucken!
Adresse | VOD e.V. |
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Telefon | 0611/ 5 80 89 75-0 |
Internet |
Trotz großer Sorgfalt bei der Datenerhebung können die Angaben nur ohne Gewähr gemacht werden. Genauere Auskünfte können auch die Krankenkassen erteilen, die als Vertragspartner der Therapeutinnen und Therapeuten auch deren Zusatzqualifikationen kennen.