Rechtsberatung zu allen Themen rund ums Mietrecht
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Kinder spielen, weinen, lachen, brüllen. Sie sind lebhaft und dadurch kann Lärm entstehen. In manchem Wohnhaus kann das zu Streit zwischen den Mitparteien führen, wenn sich jemand von diesem Lärm belästigt fühlt. Grundsätzlich gilt jedoch: Kinder haben das Recht darauf, sich zu bewegen und geräuschvolle Lebensäußerungen von sich zu geben. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshof bestätigt, "(...) dass Kinderlärm unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft steht (...)" (BGH, Urt. v. 13.12.2019, V ZR 203/18,15) und damit gegenüber anderen Lärmquellen privilegiert ist.
Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht genzenlos! In Ausnahmefällen kann auch beurteilt werden, dass der Lärm, der durch Kinder entsteht, nicht mehr zumutbar ist. Dafür müssen allerdings verschiedene schwerwiegende Faktoren zusammenkommen. Dies muss ein Gericht im Einzelfall entscheiden.
Generell gehören laute Geräusche von Kindern zum Alltag dazu - Und manchmal hilft vielleicht schon ein klärendes Gespräch mit der Nachbarin oder dem Nachbarn.
Gerichtsurteile rund um das Thema Kinderlärm:
www.juris.bundesgerichtshof.de (2019)
www.juris.bundesgerichtshof.de (2017)
[www.gesetze.berlin.de (2021)
www.gesetze.berlin.de (2019)
Das Amt für Wohnungswesen ist zuständig u.a. für Wohngeld, Vermittlung von Sozialwohnungen, Beratung bei Mietpreisüberhöhung.
Freund, wenn Du dies Haus betrittst, vieles nicht ganz sauber blitzt. Du merkst, dass es hier Kinder gibt, die man wohl mehr als Putzen liebt...